Ankaufsprofil
IMMAC sucht fortlaufend geeignete Grundstücke sowie bereits vorhandene Projektentwicklungen zur Realisierung von Pflegeeinrichtungen und Service-Wohnanlagen für Senioren. Im Fokus liegen Lagen in Stadtteilzentren größerer Städte oder Lagen im Ortskern kleinerer Gemeinden.
Anforderungen
- Grundstücke > 4.000 qm (in Abhängigkeit der Bebauungsdichte)
- Bruttogeschossfläche > 5.000 qm
- Wohn- und Mischgebiete oder Umnutzungspotenzial mit Option der Baurechtschaffung
Makrolage
- bundesweit
- Kommunen / Städte > 5.000 Einwohner
Mikrolage
- gute Wohnlage / Nähe zu Wohngebieten
- Innenstadtnähe und Stadtteilzentrumslagen
- urbanes Umfeld
- gute Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte & Dienstleister nach Möglichkeit in fußläufiger Entfernung)
- verkehrsgünstige Erschließung, insbesondere ÖPNV
Laden Sie hier die Zusammenfassung des Ankaufsprofils direkt als PDF herunter.
Projektbeispiele
Kirchbarkau
Objekt | Neubau eines Pflegeheimes |
Fertigstellung | 2020 |
Pflegeplätze | 113 |
Betreiber | Convivo Nova GmbH |
Investment | ca. 14,6 Mio. € |
Mechernich
Objekt | Neubau eines Pflegeheimes |
Fertigstellung | 2021 |
Pflegeplätze | 80 |
Betreiber | Hortensiengarten Pflegeheim GmbH |
Investment | ca. 11,6 Mio. € |
Lengede
Objekt | Neubau eines Pflegeheimes |
Fertigstellung | 2020 |
Pflegeplätze | 111 |
Betreiber | Doreafamilie Lengede GmbH |
Investment | ca. 14,6 Mio. € |
Ihre Ansprechpartnerin
Mareike Kappenberg
Projektentwicklung
Für eine erste Prüfung der Angebote werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständige Grundstücksadresse
- Größe des Grundstücks
- Flurkarte / Lageplan
- Kaufpreisvorstellung
- Bebauungsplan (falls vorhanden)
- Planungsunterlagen (bei Projektangeboten)
Ihre Ansprechpartner für die Übersendung von Grundstücks- und Projektierungsangeboten sind Frau Mareike Kappenberg und Herr Frédéric Solcher. Um Ihre Angebote schnellstmöglich zu beantworten, bitten wir Sie, Ihr Exposé direkt an oder über unser Kontaktformular zu senden.
Kontaktformular
Hinweis
Wir verweisen ausdrücklich darauf, dass wir die Anwendung der AGB externer Makler gegen uns ausschließen. Wir verweisen weiterhin darauf, dass mit einer Anforderung nach weiteren Projektangaben kein Maklervertrag zustande kommt und eventuelle Provisionsverlangen uns gegenüber nur nach Abschluss einer separaten und individuell zu vereinbarenden Provisionsvereinbarung anerkannt werden.